Die Einrichtung eines Online-Shops gehört zu den Formen des Unternehmertums, die auch im Laufe der Zeit nicht an Popularität zu verlieren scheinen. Im Gegenteil, diese Art von Geschäft ist erfolgreicher denn je und immer mehr Menschen entscheiden sich dafür, ihre Produkte über einen Online-Shop oder Marktplatz zu vermarkten. Aber die Onlineshop Steuern können einschüchternd sein.
Auch wenn beispielsweise die Buchhaltung ein mühsames Thema ist, sollten Sie sich selbst gründlich einlesen oder die Unterstützung eines Steuerberaters in Anspruch nehmen. So können Sie kostspielige Nachzahlungen oder sogar Strafen vermeiden und verschenken kein Geld an die Steuerbehörden.
Hier erfahren Sie, mit welchen steuerrechtlichen Fragen Sie sich auseinandersetzen müssen, wenn Sie einen Onlineshop eröffnen möchten.
Wenn Sie wissen möchten, ob es möglich ist, online zu verkaufen, ohne Steuern zu zahlen, welche Online-Shop Steuern zu zahlen sind oder unter welchen Bedingungen Sie Ihren E-Commerce eröffnen können, lesen Sie diesen Artikel, der in wenigen Minuten alles zusammenfasst, was Sie über das Thema Onlineshop Steuern wissen müssen.
Die Bedeutung der Onlineshop Steuern
In Deutschland gibt es schätzungsweise 100.000 Onlineshops. Im übrigen Europa ist die Durchdringung des E-Commerce sowohl in Bezug auf das Umsatzvolumen als auch auf den Gewinn im gleichen Wachstum. Aber das gilt auch für den damit verbundenen Steuerbetrug.
Dabei handelt es sich meist um chinesische Unternehmen, die ihre Produkte auf großen Marktplätzen wie Amazon und eBay anbieten. Der Aufschrei nach mehr Transparenz von den Marktteilnehmern ist offensichtlich.
So mancher Online-Händler ist der Meinung, dass ihn das Thema nichts angeht, weil er seine Steuern zuverlässig selbst zahlt. Aber das ist zu kurzsichtig. Konkurrierende Händler in Asien können ihre Produkte unglaublich billig anbieten, weil sie keine Steuern an den deutschen Staat zahlen. Die deutschen Einzelhändler hingegen schon, was ihnen einen entscheidenden Wettbewerbsnachteil verschafft.
Das Fehlen einer einheitlichen und aktuellen Gesetzgebung, die an die Situation des E-Commerce angepasst ist, war der perfekte Nährboden für dieses Problem. Ein Problem, das dazu führte, dass jedes Jahr rund 800 Millionen Euro "verloren" gingen und nicht in die Staatskasse flossen. Bezogen auf die EU beläuft sich dieser Betrag sogar auf rund 5 Milliarden Euro.
Die Europäische Kommission wollte daher: a) die Besteuerung von inner- und außergemeinschaftlichen Umsätzen erleichtern und b) eine einheitliche Umsatzschwelle für alle EU-Länder schaffen.
Wie geht die EU gegen Steuerbetrug im E-Commerce vor?
- Zahlungsinformationen zur Vermeidung von Betrug im E-Commerce: Die für die Bekämpfung des Steuerbetrugs zuständigen Behörden der einzelnen Mitgliedstaaten sollen Zugang zu den Daten über grenzüberschreitende Zahlungen erhalten. Die entsprechenden Daten werden in der Regel von Zahlungsdienstleistern gespeichert. Alle diese Dienstleister müssen den Behörden nach Inkrafttreten der neuen Vorschriften die entsprechenden Zahlungsdaten für grenzüberschreitende Verkäufe zur Verfügung stellen.
- Weitere Überarbeitung der bereits KMU-spezifischen Onlineshop Steuern: Mit dem neuen System soll der Verwaltungsaufwand für kleine Unternehmen verringert und ein konkurrenzfähiges Wettbewerbsumfeld geschaffen werden, unabhängig von ihrem Standort in der EU. Dies sollte zum Beispiel mit der Einführung einer einheitlichen Lieferschwelle für KMU gelingen.
Welche Onlineshop Steuern gibt es zu beachten?
Wenn Sie in Deutschland ein Gewerbe bei Ihrer Gemeinde anmelden und das Finanzamt informieren, wird Ihnen eine Steueridentifikationsnummer zugeteilt. Sie müssen sich entweder als Freiberufler registrieren lassen oder eine Handelsgesellschaft gründen, um einen voll funktionsfähigen Online-Shop zu haben. Sie benötigen Die Steueridentifikationsnummer, um einwandfreie Rechnungen ausstellen zu können.
Jede dieser Optionen hat ihre Vor- und Nachteile. Einerseits geht die Einrichtung eines Online-Shops schneller, wenn Sie sich für das System der Selbständigkeit entscheiden, als wenn Sie eine Handelsgesellschaft gründen.
Grundsätzlich gibt es drei Arten von Steuern für Ihren Online-Shop: Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer.
Gewerbesteuer und Einkommensteuer
Wie üblich werden auch beim Internethandel die Gewerbesteuer und die Einkommensteuer auf die Gewinne des Unternehmens berechnet.
Bei Personengesellschaften und Einzelunternehmern sind alle Einkünfte unterhalb eines Freibetrags von 24.500 Euro von der Gewerbesteuer befreit, während Kapitalgesellschaften ab dem ersten Euro die Gewerbesteuer zahlen müssen.
Die Gewerbesteuer ist durch das Gewerbesteuergesetz GewStG genau geregelt und gilt als eine Einnahmequelle für Städte und Kommunen.
Die Gewerbesteuer ist nicht überall in Deutschland gleich hoch. Beachten Sie hier den Gewerbesteuerhebesatz, der je nach Standort variieren kann. Der Standort kann daher auch für den Internethandel eine Rolle spielen, zumindest wenn Ihr Online-Shop einen hohen Gewinn abwirft: Je niedriger der Gewerbesteuersatz an einem Standort ist, desto attraktiver ist er für die Standortwahl Ihres Onlineshops.
Für die Berechnung der Einkommensteuer wird Ihr Gewinn nach Abzug von Umsatz- und Gewerbesteuer verwendet. Da diese natürlich schwanken kann, ändert sich auch die Höhe der Einkommensteuervorauszahlungen entsprechend.
Die Einkommensteuer fällt im Allgemeinen je nach Rechtsform des Unternehmens an. Die Einkommenssteuer wird nur auf Geschäftsformen natürlicher Personen erhoben, zu denen zum Beispiel die folgenden gehören:
- Einzelunternehmen
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- Kommanditgesellschaften (KG)
- Partnerschaftsgesellschaften
- Offene Handelsgesellschaften (OHG)
Umsatzsteuer
Jede Person, die selbständig tätig ist, sei es als Einzelunternehmer, in Form eines Gewerbes oder als Unternehmen, und die nicht unter die Kleinunternehmerregelung fällt, ist umsatzsteuerpflichtig.
Die Verwaltung der Mehrwertsteuer ist für Unternehmen mit einem erheblichen Arbeitsaufwand verbunden. Im ersten Schritt muss die Mehrwertsteuer vom Kunden über die Rechnung eingezogen werden. Sie wird dann getrennt vom Nettowert der Waren oder Dienstleistungen als erhaltene Steuer verbucht.
Allerdings können die Betreiber von Online-Shops die Mehrwertsteuer, die sie an Dritte gezahlt haben, von ihrer eigenen Steuerschuld abziehen, d.h. sie profitieren vom Vorsteuerabzug. Dazu gehören zum Beispiel Rechts- und Beratungskosten, der Kauf von Waren oder die Kosten für die Domain des Online-Händlers.
Quelle: eShop Wissen
Kleinunternehmerregelung für Onlineshop Steuern
Nach der Kleinunternehmerregelung können Sie von der Pflicht zur Zahlung der Mehrwertsteuer befreit werden, wenn Sie im Vorjahr weniger als 22.000 € Umsatz erwirtschaftet haben und in aktuellen Jahr nicht mehr 50.000 € Umsatz erwarten. In diesem Fall müssen Sie die Mehrwertsteuer auf Ihren Rechnungen nicht angeben, verzichten aber gleichzeitig auf den Vorsteuerabzug.
An sich besteht der Zweck des Vorsteuerabzugs darin, dass die eigenen Ausgaben des Unternehmens als solche bezeichnet werden können und das Unternehmen somit am Ende keine oder weniger Umsatzsteuer zahlen muss.
Onlineshop Steuern beim Verkauf ins Ausland
Für den Verkauf an Kunden aus allen EU-Mitgliedsstaaten ist auch die deutsche Umsatzsteuer zu zahlen. Je nachdem, ob eine bestimmte Umsatzgrenze überschritten wird, ist es jedoch möglich, dass Sie als Shop-Betreiber auch im Ausland Umsatzsteuer abführen müssen. Wenn Ihr Jahresumsatz einen bestimmten Schwellenwert überschreitet, müssen Sie sich in dem jeweiligen EU-Land für die Mehrwertsteuer registrieren lassen. Diese Schwelle variiert zwischen den EU-Mitgliedstaaten.
Wer zahlt die Mehrwertsteuer beim Handel in der EU?
Inlandsverkäufe und Verkäufe in Länder außerhalb der EU sind einheitlich geregelt. Wenn Sie Ihre Produkte innerhalb Deutschlands verkaufen, sind Sie mehrwertsteuerpflichtig - außer im Fall der Kleinunternehmerregelung.
Für Verkäufe in Länder außerhalb der EU müssen Sie jedoch keine Mehrwertsteuer ausweisen.
Allerdings werden die Dinge bei Verkäufen von einem EU-Land in ein anderes etwas komplexer: In diesem Fall gelten für verschiedene Gruppen von Kunden und Produkten unterschiedliche Regeln, was die Mehrwertsteuer betrifft. Der entscheidende Unterschied ist der zwischen B2B- und B2C-Verkäufen.
Wenn Sie einen Online-Shop haben, mit dem Sie Produkte für andere Unternehmen (B2B) anbieten, müssen Sie die Mehrwertsteuer auf Auslandsverkäufe nicht angeben. Wenn Sie Ihre Produkte jedoch an Privatkunden (B2C) in einem anderen EU-Land verkaufen, wird die Mehrwertsteuer wieder obligatorisch. In diesem Fall gilt teilweise der deutsche Mehrwertsteuersatz und teilweise der des Landes Ihrer Kunden.
Kunden aus ... | Verbraucher*innen | Unternehmen |
---|---|---|
ihrem Land | MwSt | MwSt |
einem anderen EU-Land | MwSt | keine MwSt |
einem Land außerhalb der EU | keine MwSt | keine MwSt |
Körperschaftsteuer
Auch die Körperschaftssteuer sollte hier erwähnt werden. Sie wird fällig, wenn eine Fusion von Personen oder Vermögenswerten stattfindet. In diesem Fall müssen Steuern sowohl auf das persönliche als auch auf das Unternehmenseinkommen gezahlt werden. Wenn der Online-Shop jedoch als Einzelunternehmung registriert ist, wird keine Körperschaftssteuer fällig.
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Da Sie nun mit den Steuern für Ihren E-Commerce in Deutschland vertraut sind, sollten Sie wissen, dass Outvio ein Tool ist, das alle Ihre Sendungen und Rücksendungen automatisiert und vereinfacht.
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Fazit
Die Onlineshop Steuern unterscheiden sich nicht entscheidend von der Besteuerung für jeden anderen Geschäftsinhaber. Als Betreiber eines Online-Shops müssen Sie sich mit Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Gewerbesteuer auseinandersetzen.
Die Besteuerung ist nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick scheint, auch nicht für Betreiber von Online-Shops. Es lohnt sich daher, eine genaue Beratung für Ihre spezielle Situation einzuholen.
Die Eröffnung Ihres Online-Shops kann ein stressiger und psychisch anstrengender Prozess sein, wenn Sie sich nicht über die anfallenden Steuern und die administrativen Prozesse im Klaren sind, die Sie durchlaufen müssen.
Wir hoffen, dass dieser Leitfaden zu den Onlineshop Steuern die wichtigsten Fragen beantwortet hat, die Sie zur Selbstständigkeit oder zur Gründung einer Onlineshops, zur Besteuerung und zur Besteuerung in Abhängigkeit von der Versandzone Ihrer Pakete sowie zu anderen Themen, die für ein erfolgreiches eCommerce-Geschäft relevant sind, hatten.
Jetzt, da Sie alle steuerlichen Grundlagen kennen, ist es an der Zeit, Ihren gesamten Logistikprozess zu optimieren. Wie Sie dies tun können, erfahren Sie in diesem vollständigen Leitfaden für E-Commerce-Unternehmen über Logistikkosten.